Störungen · Klärungsachse

Angst · gesund vs. krankhaft

Krankhafte Angst ist nicht intensivere, sondern verfestigte Angst — definiert über den Verlust der Handlungsfreiheit, nicht über das subjektive Befinden.

Meta · 60-Sekunden-Take

Realistische Angst = gesunde Angst — steht in Bezug zur Gefahr, „in Art und Ausmaß entsprechend". Sinn: Überlebenshilfe + Bedeutsamkeit. Frankl: „Realangst" irreführend — jede Angst ist real. Pathologisch: wenn einschränkt, passiviert, lähmt. Leiden ist kein Kriterium („Leiden gehört zum Leben"). Krankheitskriterien: sektorielle Passivierung + Verhaltensautomatie + Irrationalität + Generalisierung + inadäquate Amplitude + Unfreiheit.

Drei Stufen — Realistisch · Störung · Krankheit

1

Anlassbezug

Steht die Angst in Bezug zur Gefahr?

Realistisch / gesund

Klarer Anlass, Reaktion in Art und Ausmaß entsprechend. Die Angst warnt zutreffend vor einer realen Bedrohung.

Störung / Krankheit

Störung: der Existenzvollzug ist behindert — kann aber auch einmalig auftreten und wieder verschwinden (≠ Phobie). Krankheit: Verfestigung — die Angst klingt nicht ab, tritt in anderen Situationen wieder auf, der behinderte Existenzvollzug wiederholt sich regelhaft.

2

Generalisierung

Beschränkt sich die Angst auf die Situation?

Realistisch / gesund

Angst bleibt situationsspezifisch und endet mit der Gefahr. Kein Übergreifen auf andere Lebensbereiche.

Störung / Krankheit

Generalisierung: ähnliche Situationen werden ebenfalls angstbesetzt (Störung) oder die Angst pervadiert große Teile des Alltags (Krankheit).

3

Auswirkung auf Existenzvollzug

Bleibt die Person handlungsfähig?

Realistisch / gesund

Die Person kann trotz Angst handeln, entscheiden, in Beziehung gehen. Die Angst überführt sich in adäquates Tun.

Störung / Krankheit

Sektorielle Passivierung (Störung) bis hin zu durchgreifender Verhaltensautomatie und Lähmung (Krankheit). Verlust der Handlungsfreiheit.

Sechs Charakteristika krankhafter Angst

Längle nennt zwei Hauptkriterien — sektorielle Passivierung und Verhaltensautomatie — sowie vier zusätzliche Charakteristika:

1

Sektorielle Passivierung (Hauptkriterium)

In einem oder mehreren Lebensbereichen wird die Person handlungsunfähig — sie kann in diesem Sektor nicht mehr. Das situativ Angemessene und subjektiv Richtige kann wiederholt nicht getan werden, obwohl es für die Person realisierbar wäre.

2

Verhaltensautomatie (Hauptkriterium)

Die Angstreaktion läuft mechanisch ab — durch Einsatz zumeist immer derselben fixierten Copingreaktionen (z. B. Flucht, Panik). Das Verhalten ist nicht mehr frei.

3

Irrationalität

Die Person weiß rational, dass die Reaktion unangemessen ist — kann sie aber nicht abstellen. Das Wissen um die Irrationalität ändert nichts an der Reaktion.

4

Nicht situationsbezogen / Generalisierung

Der Situationsbezug ist nur noch assoziativ — und je krankhafter, desto generalisierter und losgelöster von der Situation (Extremfall: psychotische Angst mit rein assoziativem Situationsbezug).

5

Inadäquate Amplitude

Das Angstgefühl ist übertrieben — in Art und Intensität dem situativen Angstauslöser nicht angemessen.

6

Unfreiheit („Kontrollverlust")

Nicht mehr tun können, was man will; sich gezwungen fühlen. Die Person erlebt sich als unfrei in ihrer eigenen Reaktion.

Was NICHT Kriterium für Krankheit ist

Drei vermeintliche Kriterien hält Längle ausdrücklich für ungeeignet. Erstens die statistische Norm. Zweitens das subjektive Befinden — dass das Gefühl unangenehm ist, macht nicht krank: auch realistische Ängste machen Unwohlsein; vom Befinden allein kann Krankhaftigkeit nicht abgeleitet werden. Drittens das Leiden per se: „Leiden gehört zum Leben" — man kann auch unter gesunder Angst leiden, und umgekehrt ist unter Medikamenten, Drogen oder Abspaltung ein Leiden womöglich gar nicht spürbar, obwohl eine Pathologie vorliegt. Kriterium ist, „ob mein Leben schief geht oder nicht, mit und ohne Leiden" — also ob die Angst den Existenzvollzug und die Handlungsfreiheit beschneidet, nicht ob sie weh tut.

Vertiefung · Die Definition ausgelegt — was „generalisierter Erregungszustand" heißt

Längles Definition gilt für realistische und pathologische Ängste. Erregungszustand: jeder Angst liegt eine Erregung zugrunde — es gibt keine Angst, die mit Ruhe und Entspannung einhergeht (beides schließt sich aus; daher kann Angsttherapie systematisch mit Erregungsabbau beginnen — das Spezifische der EA ist aber die Einstellung zu Leben und Tod). Generalisiert meint zweierlei: nach innen erfasst die Angst den ganzen Menschen — Denken, Fühlen, Körper (immer mit muskulärer Anspannung; neurologisch: ARAS); nach außen bezieht sich pathologische Angst nicht auf eine konkrete Situation, sondern auf alle ähnlichen — schon im Vorhinein, sie wird „hineingetragen und an etwas aufgehängt". Bedrohung/Gefahr: wenn jemand Angst hat, muss im subjektiven Erleben eine Bedrohung vorliegen — auch wenn von außen nichts zu sehen ist. Das ist keine „Einbildung"; bedroht ist das Sein-Können durch potentiellen Halt- und Bodenverlust.

Vertiefung · Wenn realistische Angst NICHT ins Handeln überführt wird

Wenn eine realistische Angst nicht ins Handeln übergeführt wird, ist das nach Längle keine Krankheit, sondern Fahrlässigkeit — etwa Angst bei überhöhter Geschwindigkeit, ohne sie zu reduzieren. Therapeutisch bzw. beraterisch geht es dann nicht darum, die Angst zu dämpfen, sondern sie ernst zu nehmen und ins angemessene Handeln zu überführen.

Fall-Beispiel

Fall· Differentialdiagnose · Prüfungsangst

Drei Studentinnen vor derselben Prüfung

Studentin A hatte einmalig vor einer wichtigen Prüfung Angst, ist trotzdem angetreten, hat bestanden — gesund: die Angst hatte einen Anlass, blieb situativ, ließ die Handlung zu. Studentin B ist mehrfach nicht angetreten und vermeidet bestimmte Lehrveranstaltungen — Störung: sektorielle Passivierung, aber außerhalb dieses Bereichs funktioniert sie. Studentin C meidet inzwischen jede Bewertungssituation, auch das Studentencafé und Gruppenarbeiten — Krankheit (Sozialphobie): Generalisierung, durchgreifende Lebenseinschränkung, Verhaltensautomatie.

Quellen
  • 3_Angst_-_4_-_Gesunde_versus_krankhafte_Angst.pdf · Längle
  • Frankl V.E. (1956) Theorie und Therapie der Neurosen. Reinhardt, München.